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Mitteilung an die Aktionäre des Fonds GLOBAL INVESTORS mit seinen Teilfonds Strategic Opportunities Ethica Balanced Artyartha Global Opportunities Fund Innvoation World Large Caps by AMG

Lesedauer: 4 Min
Die Aktionäre der o.g. Teilfonds der GLOBAL INVESTORS SICAV(„der Teilfonds“) werden hiermit über nachfolgende Änderungen unterrichtet:

Mit Wirkung zum 02.11.2020 treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Ersatz des aktuellen Portfoliomanagers HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, sowie des aktuellen Anlageberaters B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA durch den neuen Portfoliomanager Rothschild & Co Vermögensverwaltung GmbH im Teilfonds Global Investors – Strategic Opportunities
  • Anpassung der Anlagepolitik des Teilfonds Global Investors – Strategic Opportunities wie folgt:

    Das Vermögen des Teilfonds „GLOBAL INVESTORS - Strategic Opportunities“ wird  u.a.in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikate, in- oder ausländische Schuldverschreibungen (fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere inkl Nullkuponanleihen), Rentenfonds, Geldmarktfondssowie flüssige Mittel investiert. Weiterhin kann das Vermögen des Teilfonds in Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere als auch in Genuss- scheine sowie sonstige gesetzlich zulässige Vermögenswerte investiert werden.

    Der Teilfonds investiert fortlaufend mindestens 25% seines Wertes unmittelbar in Kapitalbeteiligungen.

    Kapitalbeteiligungen sind:

    1. zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassene oder auf einem organisierten Markt notierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft,

    2. Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die keine Immobilien-Gesellschaft ist und die

    a) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegt und nicht von ihr befreit ist, oder

    b) in einem Drittstaat ansässig ist und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15 Prozent unterliegt und nicht von ihr befreit ist,

    3. Investmentanteile an Aktienfonds in Höhe von 51 Prozent des Wertes des Investmentanteils oder

    4.Investmentanteile an Mischfonds in Höhe von 25 Prozent des Wertes des Investmentanteils.

    Finanzderivate, die die Wertentwicklung von Kapitalbeteiligungen synthetisch mittels Finanzderivaten (z.B. Aktienfutures) abbilden, stellen keine Kapitalbeteiligungen dar.

    Sieht ein Aktienfonds in seinen Anlagebedingungen einen höheren Prozentsatz als 51% seines Aktivvermögens für die fortlaufende Mindestanlage in Kapitalbeteiligungen vor, gilt abweichend von Nummer 3 der Investmentanteil im Umfang dieses höheren Prozentsatzes als Kapitalbeteiligung. Sieht ein Mischfonds in seinen Anlagebedingungen einen höheren Prozentsatz als 25% seines Aktivvermögens für die fortlaufende Mindestanlage in Kapitalbeteiligungen vor, gilt abweichend von Nummer 4 der Investmentanteil im Umfang dieses höheren Prozentsatzes als Kapitalbeteiligung.

    Zur Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote kann abweichend von Nummer 3 und 4 auf die bewertungstäglich von den Ziel-Investmentanteilen veröffentlichten tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten abgestellt werden, um darauf aufbauend eine fortlaufende Einhaltung der vorgesehenen Kapitalbeteiligungsquote sicherzustellen. In diesen Fällen wird auf die bewertungstäglich von den Ziel-Investmentanteilen veröffentlichten tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten abgestellt.

    Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente werden ausschließlich zu Absicherungszwecken getätigt.

    Der Abschluss von Wertpapierleihgeschäften und/ oder Pensionsgeschäften (Repo- und/ oder Reverse- Repo- Geschäfte) und die Anlage in Total Return Swaps wird für diesen Teilfonds ausgeschlossen.

    Zulässig sind Anlagen in Werten in- und ausländischer Emittenten an allen geregelten Märkten.

    Die Investition in OGAW und andere OGA ist auch größer 10% des Netto-Teilfondsvermögen möglichBei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann es zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Das Fondsmanagement wird versuchen im Rahmen der Anlageentscheidungen in Zielfonds zu investieren, deren Verwaltungsvergütung nicht über 2% p.a. liegen wird. Eine eventuell anfallende Outperformance-Fee bleibt hiervon jedoch unberücksichtigt. Legt der OGAW einen wesentlichen Teil seines Nettovermögens in Anteile anderer OGAW oder OGA an, so wird neben der gesetzlich geforderten Anpassung des Verkaufsprospektes im Jahresbericht des Fonds angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche der Fonds sowie die Zielfonds zu tragen haben

    Des Weiteren können Zertifikate über Edelmetalle erworben werden, wenn die Bedingungen des Artikels 2 der Richtlinie 2007/16/EG erfüllt sind und der Erwerb des Wertpapiers nicht zu einer physischen Lieferung führt oder berechtigt.

    Die gemäß dem Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes Punkt 3 f) und g) festgelegte Anlagegrenze bezüglich der Nachbildung eines von der CSSF anerkannten Aktien- oder Schuldtitelindex findet keine Anwendung.

    Über die jeweils aktuell umgesetzte Anlagepolitik wird in den Berichten Rechenschaft abgelegt werden. Je nach Marktlage kann das Nettovermögen des Teilfonds auch in alle gesetzlich zulässigen Vermögenswerte gemäß Abschnitt 4 des Allgemeinen Teils des Verkaufsprospektes investiert werden.

    Der Teilfonds besteht aus zwei Segmenten.

Aktionäre, die mit o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 29.10.2020 (16:00 Uhr) bei den im derzeit gültigen Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.

Ein Entwurf des geänderten Verkaufsprospektes steht für Aktionäre kostenlos am Gesellschaftssitz der Investmentgesellschaft oder an den im Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen zur Verfügung.

 

Luxemburg, 24.09.2020

Der Verwaltungsrat

GLOBAL INVESTORS
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 86 731
 +423 235 66 55