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Mitteilung an die Anleger des MET Fonds mit dem Teilfonds: MET Fonds - PrivatMandat

Lesedauer: 12 Min
Die Anleger des MET Fonds (der „Fonds“), ein Fonds in der Form eines Sondervermögens (fonds commun de placement) gemäß den Bestimmungen aus Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), werden hiermit über nachfolgende Änderungen unterrichtet:

Das Geschäftsjahr des Fonds endet ab sofort zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Bis zum 29. Februar 2020 endete das Geschäftsjahr des Fonds zum 28. bzw. 29. Februar eines jeden Jahres. Somit endet das nächste Geschäftsjahr am 31. Dezember 2020 und beläuft sich auf den Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Demzufolge wird der ungeprüfte Halbjahresbericht zukünftig zum 30. Juni eines jeden Jahres erstellt. Die aktualisierten Verkaufsunterlagen des Fonds, welche das neue Geschäftsjahresende (31. Dezember) beinhalten, treten – vor dem Hintergrund der nachfolgenden Informationen – mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in Kraft.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 sowie 01. Januar 2021 treten folgende Änderungen in Kraft:

  1. Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wird von der abgebenden Verwaltungsgesellschaft VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, 2, rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg auf die aufnehmende Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. 15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher übertragen.
  2. Die Funktion der Verwahrstelle und Zahlstelle in Luxemburg wechselt von der VP Bank (Luxembourg) SA, 2, rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg auf die Banque de Luxembourg S.A., 14 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.
  3. Die Funktion der Zentralverwaltungsstelle sowie der Register- und Transferstelle wechselt von der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA auf die navAXX S.A., 17, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher.
  4. Die Auslagerung in Bezug auf die Portfolioverwaltung an die VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG, Aeulestrasse 6, FL-9490 Vaduz, endet mit Wirkung zum 31. Dezember 2020.
  5. Das Mandat der Reuss Private Europe AG, Austraße 61, FL-9490 Vaduz in Bezug auf die Anlageberatung endet mit Wirkung zum 31. Dezember 2020.
    Ab dem 01. Januar 2021 wird die BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, D-50374 Erfstadt in Bezug auf die Anlageberatung mandatiert. Die MET Finanz GmbH, Reuthgasse 18, D-95326 Kulmbach wird auch weiterhin als vertraglich gebundener Vermittler agieren. Ab dem 01. Januar 2021 wird die MET Finanz GmbH die Anlageberatung als vertraglich gebundener Vermittler für Rechnung und unter Haftung der BN & Partners Capital AG erbringen.
  6. Die Zahlstellenfunktion der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, D-40212 Düsseldorf in der Bundesrepublik Deutschland endet mit Wirkung zum 31. Dezember 2020.
  7. Der Verkaufsprospekt wurde aktualisiert und an die Vorgaben der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. angepasst. Der neue Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, Axxion S.A., den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
  8. Die Vergütungsstruktur des Teilfonds MET Fonds – PrivatMandat ändert sich wie folgt:

Vergütungsstruktur gültig bis zum 31. Dezember 2020 Vergütungsstruktur gültig ab dem 01. Januar 2021

Betreuungsgebühr:

  • Keine

Betreuungsgebühr:

  • bis zu 0,25% p.a. (ab dem 01.01.2022: mind. EUR 1.650,- pro Monat).

Die Betreuungsgebühr wird bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

Zzgl.

  • fixe Basisgebühr von bis zu. 10.000,- EUR p.a.

Zentralverwaltungsvergütung:

  • Keine;

Zentralverwaltungsvergütung:

  • bis zu 0,06% p.a.

Die Zentralverwaltungsvergütung wird bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt

Zzgl.

  • fixe Basisgebühr von bis zu EUR 1.500,- pro Monat, zzgl. Buchungsgebühren von bis zu EUR 15,- pro Buchung.

Register- und Transferstelle:

  • Keine;

Register- und Transferstelle:

  • Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 250,- pro Monat, zzgl. Buchungsgebühren von bis zu EUR 20,- pro Buchung sowie bis zu EUR 75,- pro Monat für die Registerführung in Bezug auf institutionelle Anlegerregister.

Verwahrstellenvergütung:

  • Max. 0,10% p.a., mindestens jedoch EUR 10.000,- p.a.

Die Verwahrstellenvergütung wird monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen eines jeden Monats berechnet und ausgezahlt.

Darüber hinaus erhält die Verwahrstelle

  • eine Bearbeitungsgebühr für Transaktionen
  • Ersatz der von ihr verauslagten Fremdspesen und darf für außergewöhnliche Dienstleistungen, die bei normalem Geschäftsablauf nicht auftreten, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen;

Verwahrstellenvergütung:

  • bis zu 0,06% p.a. (mind. bis zu EUR 9.000,- p.a.).

Die Verwahrstellenvergütung wird bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

Darüber hinaus erhält die Verwahrstelle

  • bis zu EUR 1.800,- p.a. pro Konto für den Teilfonds, welches außerhalb der Verwahrstelle geführt wird;
  • Kosten und Auslagen, die der Verwahrstelle aufgrund einer zulässigen und marktüblichen Beauftragung Dritter mit der Verwahrung von Vermögenswerten des Teilfonds entstehen;
  • eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 50,- pro Standard-Wertpapiertransaktion. Transaktionen in nicht notierten Wertpapieren werden mit bis zu EUR 300,- pro Transaktion abgerechnet. Für die Abwicklung von Transaktionen anhand von Namenszertifikaten werden zusätzlich bis zu EUR 200,- berechnet.

Anlageberatervergütung:

  • bis zu 0,3% p.a

Zusätzlich erhält der Anlageberater eine wertentwicklungsorientierte Zusatzvergütung („Performance Fee“), sofern die Wertentwicklung des Netto- Teilfondsvermögens 4% pro Jahr übersteigt (Hurdle Rate). Die Performance Fee beläuft sich auf 10% des Vermögenszuwachses um den die Hurdle Rate übertroffen wird.

Die Performance Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Geschäftsjahr.

Anlageberatervergütung:

  • Keine; ggf. zu Lasten der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft.

Portfoliomanagementvergütung:

  • Die Gebühr für den Portfoliomanager in Höhe von max. 0,8% wird aus der Verwaltungsvergütung gezahlt.

Portfoliomanagementvergütung:

  • Keine

Vertriebsstellenvergütung:

  • Max. 1,0% p.a.

Die Vertriebsstellenvergütung wird monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen eines jeden Monats berechnet und ausgezahlt.

Vertriebsstellenvergütung:

  • Keine

Verwaltungsvergütung:

  • keine

Verwaltungsvergütung:

  • bis zu 2,55% p.a.

Die Verwaltungsvergütung wird bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt

Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr („Abrechnungsperiode“) eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe von bis zu 10% zu erhalten, um den der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert („Anteilwert“) am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden übersteigt („High Water Mark“), dies allerdings nur, soweit der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode darüber hinaus den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um 4 % übersteigt („Hurdle Rate“).
Existieren für den Teilfonds / die Anteilklasse weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. In der ersten Abrechnungsperiode nach Auflegung des Teilfonds / der Anteilklasse tritt an die Stelle der High Water Mark der Anteilwert zu Beginn der ersten Abrechnungsperiode.

Die Performance Fee wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt.

Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene Performance-Fee im Teilfonds / in der Anteilklasse je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Teilfonds / der Anteilklasse zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

Verwaltungsgesellschaftsvergütung:

  • Max. 0,20% p.a., mindestens jedoch 20.000 EUR p.a, zzgl. EUR 3.000,- p.a. ab der zweiten Anteilklasse pro Anteilklasse
  • Risikomanagement EUR 5.000,- p.a. pro Teilfonds
Die Verwaltungsgesellschaftsvergütung wird monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Netto-Teilfondsvermögen eines jeden Monats berechnet und ausgezahlt.

Verwaltungsgesellschaftsvergütung:

  • Keine

9. Die Anlagepolitik des Teilfonds ändert sich wie folgt:

Anlagepolitik gültig bis zum 31. Dezember 2020 Anlagepolitik gültig ab dem 01. Januar 2021

A. Zur Erreichung der Anlageziele wird beabsichtigt, das Teilfondsvermögen überwiegend in Zielfonds, Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente, Sichteinlagen und strukturierte Produkte (z.B. Zertifikate, Aktienanleihen u.a.) auf alle zulässigen Vermögenswerte zu investieren, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements handelt. Der Teilfonds investiert fortlaufend mindestens 51% seines Wertes unmittelbar in Kapitalbeteiligungen.

Kapitalbeteiligungen sind:

1. zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassene oder auf einem organisierten Markt notierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft,

2. Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die  keine Immobilien-Gesellschaft ist und die

a) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegt und nicht von ihr befreit ist, oder

b) in einem Drittstaat ansässig ist und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15 Prozent unterliegt und nicht von ihr befreit ist,

3. Investmentanteile an Aktienfonds in Höhe von 51 Prozent des Wertes des Investmentanteils oder

4.Investmentanteile an Mischfonds in Höhe von 25 Prozent des Wertes des Investmentanteils.

Finanzderivate, die die Wertentwicklung von Kapitalbeteiligungen synthetisch mittels Finanzderivaten (z.B. Aktienfutures) abbilden, stellen keine Kapitalbeteiligungen dar.

Der länderspezifische Schwerpunkt liegt auf den Anlageregionen Europa, Amerika, Asien sowie Emerging Markets. Daneben wird beabsichtigt, mittels einer Investition in Zielfonds oder anderen zulässigen Vermögenswerten an der positiven Wertentwicklung von Trendregionen oder -branchen zu partizipieren.

Die Zielfonds, welche in die vorgenannten Anlagesegmente investieren, werden anhand des „Best-Select-Ansatzes“ ausgewählt. Mit dessen Hilfe sollen bereits erfolgreiche Fonds solcher Investmentgesellschaften als Anlagemöglichkeit ausgewählt werden.

Je nach Einschätzung der Marktlage kann für den Fonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen auch bis zu 100% des Fondsvermögens in einer der oben genannten Vermögensgegenstände gehalten werden.

Bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann es zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Dabei wird versucht, nicht in Zielfonds zu investieren, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3% p.a. unterliegen. Im Jahresbericht des Fonds wird angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche der Teilfonds sowie die Zielfonds zu tragen haben.

B. Zur Absicherung und zur effizienten Verwaltung des Fondsvermögens darf der Teilfonds daneben auch Derivate sowie Techniken und Instrumente einsetzen, wobei stets die einschlägigen Vorschriften von Artikel 4 Nr. 6 und Nr. 7 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden, in denen die Chancen und Risiken der Derivate sowie der Techniken und Instrumente ebenfalls ausführlich beschrieben werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 10 des Verwaltungsreglements betreffend das Risikomanagement zu beachten.

Unter keinen Umständen darf der Teilfonds beim Einsatz von Derivaten sowie von Techniken und Instrumenten von den genannten Anlagezielen abweichen.

Der Teilfonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich das Fondsmanagement für den Teilfonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der Anlagepolitik.

Abweichend von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, welcher die weitest mögliche Anlagepolitik eines UCITS-Fonds beschreiben soll, schränkt sich der Fonds folgendermaßen ein, um das oben genannte Anlageziel sowie die Anlagestrategie zu erfüllen:

Der Teilfonds kann in Anleihen öffentlicher sowie privater Emittenten investieren.

Maximal 20 % des Teilfondsvermögens werden in Anleihen investiert, die nicht geratet sind.

Es erfolgt kein aktiver Erwerb von notleidenden Anleihen sowie von Anleihen, die ein Rating von CCC oder schlechter haben.

Sofern etwaige Ratingherabstufungen von Anleihen, zu einer Überschreitung der zuvor genannten Anlagegrenze führen, wird die Verwaltungsgesellschaft oder der mandatierte Portfolioverwalter, unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre, vorrangig anstreben, die Normalisierung der Lage resp. die Einhaltung der Anlagegrenzen zu erreichen.

Sollte kein Rating für die Emission vorliegen, kann auf das Rating des Emittenten abgestellt werden. Zusätzlich gilt, dass es sich um Ratings einer führenden Ratingagentur handelt.

Der Teilfonds wird nicht in Distressed Securities, Asset Backed Securities (ABS), Mortgage Backed Securities (MBS), Contingent Convertible Bonds (CoCos), Collaterized Loan Obligations (CLO) und Collateralized Debt Obligations (CDO) investieren.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich dabei um Instrumente im Sinne des Artikel 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Die Finanzindizes entsprechen den Anforderungen des Art. 44 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und dem 9 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risiken verbunden sein.

Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Kapitalbeteiligungen angelegt. Dabei können die bewertungstäglich veröffentlichten tatsächlichen

Kapitalbeteiligungsquoten von Zielinvestmentfonds berücksichtigt werden.

Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind

  • Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind;
  • Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
  • Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
  • Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote für Aktienfonds von mehr als 50 Prozent und für Mischfonds von mindestens 25 Prozent des Wertes des Investmentvermögens. Im Übrigen gelten Investmentanteile nicht als Kapitalbeteiligungen.

Bei der Ermittlung des Umfangs des in Kapitalbeteiligungen angelegten Vermögens werden die Kredite entsprechend dem Anteil der Kapitalbeteiligungen am

Wert aller Vermögensgegenstände abgezogen.

Der länderspezifische Schwerpunkt liegt auf den Anlageregionen Europa, Amerika, Asien sowie Emerging Markets. Daneben wird beabsichtigt, mittels einer Investition in Zielfonds oder anderen zulässigen Vermögenswerten an der positiven Wertentwicklung von Trendregionen oder -branchen zu partizipieren.

Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze von 100% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher nicht zielfondsfähig.

Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Fonds betragen maximal 3,50% p.a.

Die Zielfonds, welche in die vorgenannten Anlagesegmente investieren, werden anhand des „Best-Select-Ansatzes“ ausgewählt. Mit dessen Hilfe sollen bereits erfolgreiche Fonds solcher Investmentgesellschaften als Anlagemöglichkeit ausgewählt werden.

Je nach Einschätzung der Marktlage kann für den Fonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen auch bis zu 100% des Fondsvermögens in einer der oben genannten Vermögensgegenstände gehalten werden.

Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden.

Der Teilfonds wird keine Wertpapierpensionsgeschäfte im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durchführen.

10. Die Bewertungsabschläge für Sicherheiten ändern sich wie folgt:
Cash Collateral in Teilfondswährung: 0% Bewertungsabschlag
Cash Collateral in Fremdwährungen: mind. 10% Bewertungsabschlag
Anleihen mit Restlaufzeit bis 1 Jahr: mind. 1,0% Bewertungsabschlag
Anleihen mit Restlaufzeit über 1 Jahr: mind. 2,0% Bewertungsabschlag                          

Details zu den entsprechenden Bewertungsabschlägen können jederzeit bei der Verwaltungsgesellschaft, Axxion S.A., kostenlos erfragt werden.

11. Weitere Änderungen innerhalb des Teilfonds:

  • Das typische Anlegerprofil wird folgendermaßen formuliert: Der Fonds ist für private und institutionelle Anleger konzipiert und eignet sich für Investoren, die von den Wachstumsperspektiven der internationalen Finanzmärkte profitieren möchten. Die Anlage in den MET Fonds ist nur für erfahrene Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anlagehorizont sollte bei mindestens 5 Jahren liegen.
  • Das Risikoprofil des Teilfonds wird folgendermaßen formuliert: Investitionen in Wertpapiere bringen im Allgemeinen Kurs-, Zins-, Währungs- und Emittentenrisiken mit sich. Insbesondere die Werte von Aktien und Aktienfonds können stark schwanken und es sind auch deutliche Verluste möglich. Durch die breite Streuung der Investments kann es zu einer begrenzten Teilnahme an der Wertentwicklung einzelner Regionen kommen. Bei einem aktiven Portfoliomanagement können Fehlentscheidungen hinsichtlich Auswahl und Zeitpunkt der Investition nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei Anleihen haben steigende Zinsen vor Erreichen der Fälligkeit Kursrückgänge zur Folge. Durch Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten (zur Absicherung, Spekulation und Renditeoptimierung) können aufgrund der Hebelwirkung deutlich erhöhte Risiken entstehen.
  • Zukünftig findet die Anteilwertberechnung des Teilfonds an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember („Bewertungstag“) statt.
  • Die Annahmeschlusszeit (Cut-Off Zeit) im Hinblick auf den spätmöglichsten Eingang von Zeichnungs-, Rücknahme- sowie Umtauschanträgen wird von 16:00 Uhr auf 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) verlängert. Demnach werden Zeichnungs-, Rücknahme- sowie Umtauschanträgen, welche ab dem 01.01.2021 bis spätestens 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind, auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet und Zeichnungsanträge, welche nach 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages eingehen, auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages abgerechnet.

12. Zukünftig wird, sofern ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung des Fonds oder der Teilfonds führt, die Axxion S.A. die Funktion des Liquidators übernehmen.

 

13. Kosten im Zusammenhang mit der Migration, die dem Fonds / Teilfonds gemäß den gesetzlichen Regelungen sowie den Regelungen des Verkaufsprospektes belastet werden können, werden von diesem getragen. Jegliche Kosten, die von den aufnehmenden Parteien verursacht werden, werden von diesen getragen, ausgenommen hiervon sind eventuelle Kosten externer Korrespondenten der aufnehmenden Parteien.

 

Die Ausgabe sowie die Rücknahme von Anteilen wird vom 22.12.2020 nach 16:00 Uhr MEZ bis zum 31.12.2020, 24:00 Uhr MEZ ausgesetzt. Alle Anträge auf Zeichnungen und Rückgaben, die am 22.12.2020 bis 16:00 Uhr MEZ eingehen, werden von der abgebenden Verwaltungsgesellschaft bzw. Register- und Transferstelle, VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, mit Schlusstag 23.12.2020 abgerechnet. Alle Anträge auf Zeichnungen oder Rückgaben, die am 22.12.2020 nach 16:00 Uhr MEZ bei der abgebenden Verwaltungsgesellschaft bzw. Register- und Transferstelle eingehen, werden von ihr mit dem Hinweis auf die Aussetzung der Ausgabe sowie Rücknahme von Anteilen und die neuen Zuständigkeiten abgelehnt.

Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Mitteilung, an den Fonds / Teilfonds zurückzugeben.

Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, Axxion S.A., den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.

 

Luxembourg / Grevenmacher, im November 2020

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA / Axxion S.A.

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg B-42828

Axxion S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B-82112