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Mitteilung an die Anteilinhaber des Greenwich Point Global Value

Lesedauer: 3 Min
Die Anteilinhaber des Greenwich Point Global Value (der „Fonds“), der von der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA (die „Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet wird, werden hiermit über nachfolgende Änderungen unterrichtet.

Fonds WKN ISIN

Greenwich Point Global Value

A0RCBE LU0396179276

Die Fondsbuchhaltung wird seit Januar 2018 nicht mehr an die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf, ausgelagert, sondern von der Verwaltungsgesellschaft ausgeführt.

Mit Wirkung zum 01. Dezember 2018 treten zudem folgende Änderungen in Kraft:

  1. Der Name des Fonds ändert sich in: Do Global Alpha

  2. Die Anlagepolitik des Fonds ändert sich wie folgt:
    Der Fonds bündelt mehrere Fonds. Die Anlagepolitik des Do Global Alpha ist darauf ausgerichtet, weltweit vornehmlich in aussichtsreiche Zielfonds der Anlagekategorie Aktienfonds zu investieren. Ziel dabei ist es, Aktienmanager zu selektieren, die neben einem langjährigen Track Record über ein Alpha-Potential (= Erzielung einer Outperformance) gegenüber ihrer jeweiligen Peergroup sowie gegenüber dem weltweiten Aktienmarkt verfügenDer Fonds kann zudem in Aktien, Aktienzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Options-, Genuss- und Partizipationsscheine, festverzinsliche Wertpapiere, als auch in Investmentanteile, Geldmarktinstrumente, liquide Mittel, und derivative Finanzinstrumente und sonstige gesetzlich zulässige Vermögenswerte investieren, soweit keine anderen Regelungen aufgeführt sind.
    Der Fonds investiert fortlaufend mindestens 51 % seines Wertes unmittelbar in Kapitalbeteiligungen.

  3. Für den Fonds wird eine Verkaufsprovision in Höhe von max. 5% des Anteilwertes eingeführt.

  4. Der Anlageberater des Fonds legt sein Mandat nieder. Auf die Funktion des Anlageberaters wird zukünftig verzichtet. Damit einhergehend fällt die Gebühr des Anlageberaters weg.

  5. Die Gebühr des Portfoliomanagers wird auf max. 0,85% p.a. erhöht.

  6. Der Portfoliomanager ist berechtigt die Performance Fee des Fonds zu erhalten.

  7. Die Beschreibung der Performance Fee wird um detaillierte Erklärungen zur Berechnungsmethode erweitert. Zudem werden die Anleger auf folgende inhaltliche Änderungen hingewiesen:

    „Der Portfoliomanager kann für die Verwaltung des Sondervermögens zusätzlich zur Portfoliomanagervergütung je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung (= Performance Fee) in Höhe von bis zu 10 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex am Ende einer Abrechnungsperiode übersteigt (Outperformance über den Vergleichsindex, d.h. positive Abweichung der Anteilwertentwicklung von der Benchmarkentwicklung, nachfolgend auch „Positive Benchmark-Abweichung“ genannt), jedoch insgesamt höchstens bis zu 1,15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird.[…] Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur dann entnommen werden, wenn der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode übersteigt („Positive Anteilwertentwicklung“)“

  8. Der Nettoinventarwert des Fonds wird nicht mehr wöchentlich berechnet, sondern an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers. Dies hat zur Folge, dass entsprechend den Regeln im Sonderreglement, Zeichnungen und Rücknahmen täglich abgerechnet werden.

  9. Der Verkaufsprospekt wird generell hinsichtlich aktueller Entwicklungen und Anforderungen, beispielsweise in den Bereichen Datenschutz und Steuern, angepasst.

 

Zudem werden die Anteilinhaber darauf hingewiesen, dass sich folgende Änderungen zum 01.Januar 2019 ergeben:

  1. Die Ertragsverwendung der Anteilklasse LU0396179276 ändert sich von thesaurierend auf ausschüttend.

  2. Zur Berechnung der Performance Fee wird folgender neuer Benchmark verwendet: MSCI World net TR EUR (Bloomberg Ticker: MSDEWIN Index).

Die Anteilinhaber des Greenwich Point Global Value werden darauf hingewiesen, dass sie aufgrund der oben beschriebenen Anpassungen, eine kostenlose Rücknahme der Anteile des Fonds beantragen können. Ein solcher Antrag muss bis spätestens 16:00 Uhr (MEZ) am 30. November 2018 bei der aktuellen Register- und Transferstelle des Fonds oder einer Zahlstelle erfolgen, anderenfalls werden die vorgeschlagenen Änderungen als akzeptiert betrachtet.

Ein Entwurf des aktualisierten Verkaufsprospekts, einschließlich des Verwaltungsreglements des Fonds und des Sonderreglements des jeweiligen Teilfonds, sind am Sitz der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA und der VP Bank (Luxembourg) SA kostenlos erhältlich.

VP Fund Solutions (Luxembourg) SA
26, Avenue de la Liberté
L-1930 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 42828
 +423 235 66 55